Rauchverbot in der Gastronomie

Die neuen Gesetze zum Nichtraucherschutz varieren in Ihrer inhaltlichen Definition je nach Bundesland.

Für alle Bundesländer gilt: Nach Einführung des gesetzlichen Rauchverbotes ist das Rauchen nur noch in baulich abgetrennten Räumen oder im Außenbereich erlaubt. Als Besonderheit in Hessen, Bayern und NRW gilt eine technische Innovationsklausel. In Hamburg sind technisch einwandfreie zertifizierte Raucherkabinen auch ohne Türverschluss zugelassen (siehe Foto). Hier kommen unsere Raucherkabinen zum Einsatz. In Bayern und NRW besteht hier seit 01.08.2009 Rechtssicherheit für die Gastronomie.

Wir von BIK TEC bieten Gastronomen Systeme und Lösungen an, die den gesetzlichen Anforderungen standhalten.

So bieten wir z.B. Nichtraucherschutz-Wand-Systeme aus Glas und/oder massiven Kunststoffpanelen mit integrierter Luftreinigung und Luftschleuse an.

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