Berlin (NRSG) - am 28.05.2009 in Kraft getreten
Ausnahmen vom Rauchverbot
- Einraum-Kneipen bis 75m² und abgetrennte Rauchernebenräume.
Es gilt die Grundfläche des Gastraumes. - Es gilt eine Anmeldepflicht für Raucherkneipen
- Zutritt ab 18 Jahre
Speisenangebot in Einraum-Kneipen
- Verabreichen von vor Ort zubereiteten Speisen verboten
Abgetrennte Nebenräume
- Das Rauchen in abgetrennten Raucherräumen
Diskotheken
- Das Rauchen in abgetrennten Raucherräumen ist erlaubt, wenn nur
Personen ab 18 Jahre Zutritt zur Diskothek haben
Raucherclubs
- In Shisha-Gaststätten ohne Alkoholausschank ist das Rauchen erlaubt.