Berlin (NRSG) - am 28.05.2009 in Kraft getreten

Ausnahmen vom Rauchverbot

  • Einraum-Kneipen bis 75m² und abgetrennte Rauchernebenräume.
    Es gilt die Grundfläche des Gastraumes.
  • Es gilt eine Anmeldepflicht für Raucherkneipen 
  • Zutritt ab 18 Jahre

Speisenangebot in Einraum-Kneipen

  • Verabreichen von vor Ort zubereiteten Speisen verboten

Abgetrennte Nebenräume

  • Das Rauchen in abgetrennten Raucherräumen

Diskotheken

  • Das Rauchen in abgetrennten Raucherräumen ist erlaubt, wenn nur
    Personen ab 18 Jahre Zutritt zur Diskothek haben

Raucherclubs

  • In Shisha-Gaststätten ohne Alkoholausschank ist das Rauchen erlaubt.