Brandenburg (NiRSchG) - Es liegt ein Gesetzenwurf vor

Ausnahmen vom Rauchverbot

  • Einraum-Kneipen mit weniger als 75 m² Gastfläche, die über keinen abgetrennten
    Nebengastraum verfügen
  • Zutritt ab 18 Jahre

Speisenangebot in Einraum-Kneipen

  • Zubereitete Speisen dürfen nicht serviert werden. Was konkret unter zubereitete Speisen zu verstehen ist, ist nicht geregelt.

Abgetrennte Nebenräume

  • Das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen ist gestattet.