Brandenburg (NiRSchG) - Es liegt ein Gesetzenwurf vor
Ausnahmen vom Rauchverbot
- Einraum-Kneipen mit weniger als 75 m² Gastfläche, die über keinen abgetrennten
Nebengastraum verfügen - Zutritt ab 18 Jahre
Speisenangebot in Einraum-Kneipen
- Zubereitete Speisen dürfen nicht serviert werden. Was konkret unter zubereitete Speisen zu verstehen ist, ist nicht geregelt.
Abgetrennte Nebenräume
- Das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen ist gestattet.