Hessen (HessNRSG) - Ein Gesetz wird vermutlich im Herbst 2009 verabschiedet

Ausnahmen vom Rauchverbot

  • Einraum-Kneipen. Eine 75m² Grenze ist nicht vorgesehen 
  • Zutritt ab 18 Jahre 
  • Rauchen bei geschlossenen Gesellschaften soll laut Bericht der FAZ vom
    10.03.09 nach Absprache mit dem Wirt erlaubt sein. An einer Definition des
    Begriffs „Geschlossene Gesellschaft“ wird gearbeitet

Speisenangebot in Einraum-Kneipen

  • Bezüglich der zulässigen Speisen ist keine Tendenz ersichtlich

Abgetrennte Nebenräume

  • Das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen soll gestattet
    werden

Raucherclubs

  • Clublösungen sollen, so der zuständige Minister Banzer, nicht genehmigt
    werden (PM 23.2.2009)