Hessen (HessNRSG) - Ein Gesetz wird vermutlich im Herbst 2009 verabschiedet
Ausnahmen vom Rauchverbot
- Einraum-Kneipen. Eine 75m² Grenze ist nicht vorgesehen
- Zutritt ab 18 Jahre
- Rauchen bei geschlossenen Gesellschaften soll laut Bericht der FAZ vom
10.03.09 nach Absprache mit dem Wirt erlaubt sein. An einer Definition des
Begriffs „Geschlossene Gesellschaft“ wird gearbeitet
Speisenangebot in Einraum-Kneipen
- Bezüglich der zulässigen Speisen ist keine Tendenz ersichtlich
Abgetrennte Nebenräume
- Das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen soll gestattet
werden
Raucherclubs
- Clublösungen sollen, so der zuständige Minister Banzer, nicht genehmigt
werden (PM 23.2.2009)