Niedersachsen (LNRSG) - In Kraft getreten am 01.09.2009

Ausnahmen vom Rauchverbot

  • Einraum-Kneipen bis 75m². Es gilt die Gastfläche ohne Thekenbereich
  • Zutritt ab 18 Jahre 

Speisenangebot in Einraum-Kneipen

  • Zubereitete Speisen dürfen nicht serviert werden. Was konkret unter zubereitete Speisen zu verstehen ist, ist nicht geregelt

Abgetrennte Nebenräume

  • Das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen ist gestattet

Raucherclubs

  • Clublösungen sind nicht zulässig