Niedersachsen (LNRSG) - In Kraft getreten am 01.09.2009
Ausnahmen vom Rauchverbot
- Einraum-Kneipen bis 75m². Es gilt die Gastfläche ohne Thekenbereich
- Zutritt ab 18 Jahre
Speisenangebot in Einraum-Kneipen
- Zubereitete Speisen dürfen nicht serviert werden. Was konkret unter zubereitete Speisen zu verstehen ist, ist nicht geregelt
Abgetrennte Nebenräume
- Das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen ist gestattet
Raucherclubs
- Clublösungen sind nicht zulässig