Sachsen-Anhalt - Gesetzentwurf vom 11.März 2009
Ausnahmen vom Rauchverbot
- Inhabergeführte Einraum- Kneipen bis 75m² Gastfläche „einschließlich des für
den Gast zugänglichen Thekenbereichs“ - Zutritt ab 18 Jahre
Speisenangebot in Einraum-Kneipen
- Abgabe von zubereiteten Speisen darf nicht, oder lediglich als untergeordnete
Nebenleistung erfolgen
Abgetrennte Nebenräume
- Das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen ist gestattet
- Zutritt ab 18 Jahre
Diskotheken
- In Diskotheken, in denen nur Personen ab 18 Jahre Zutritt haben, dürfen Rauchernebenräume eingerichtet werden, sofern sich in den Raucherräumen
keine Tanzfläche befindet
Raucherclubs
- Clublösungen sind nicht zulässig