Sachsen-Anhalt  - Gesetzentwurf vom 11.März 2009

Ausnahmen vom Rauchverbot

  • Inhabergeführte Einraum- Kneipen bis 75m² Gastfläche „einschließlich des für
    den Gast zugänglichen Thekenbereichs“ 
  • Zutritt ab 18 Jahre 

Speisenangebot in Einraum-Kneipen

  • Abgabe von zubereiteten Speisen darf nicht, oder lediglich als untergeordnete
    Nebenleistung erfolgen

Abgetrennte Nebenräume

  • Das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen ist gestattet 
  • Zutritt ab 18 Jahre

Diskotheken

  • In Diskotheken, in denen nur Personen ab 18 Jahre Zutritt haben, dürfen Rauchernebenräume eingerichtet werden, sofern sich in den Raucherräumen
    keine Tanzfläche befindet

Raucherclubs

  • Clublösungen sind nicht zulässig