Schleswig-Holstein (NiSchG) - In Kraft getreten am 29.05.2009

Ausnahmen vom Rauchverbot

  • Einraum-Kneipe bis 75m². Es gilt die reine Gastfläche. 
  • Zutritt ab 18 Jahre 
  • Veranstaltungsräume als Raucherräume für geschlossene Gesellschaften
    sind erlaubt - keine Altersbeschränkung

Speisenangebot in Einraum-Kneipen

  • Zubereitete Speisen dürfen nicht serviert werden. Was konkret unter zubereitete Speisen zu verstehen ist, ist nicht geregelt.

Abgetrennte Nebenräume

  • Das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen ist gestattet. 
  • Zutritt ab 18 Jahre

Raucherclubs

  • Clublösungen sind zulässig

Festzelte

  • Das Rauchen in Zelten für Traditions- und Festveranstaltungen ist
    gestattet, die nur vorübergehend, höchstens an 21 aufeinander folgenden
    Tagen pro Kalenderjahr an einem Standort betrieben
    werden.