Schleswig-Holstein (NiSchG) - In Kraft getreten am 29.05.2009
Ausnahmen vom Rauchverbot
- Einraum-Kneipe bis 75m². Es gilt die reine Gastfläche.
- Zutritt ab 18 Jahre
- Veranstaltungsräume als Raucherräume für geschlossene Gesellschaften
sind erlaubt - keine Altersbeschränkung
Speisenangebot in Einraum-Kneipen
- Zubereitete Speisen dürfen nicht serviert werden. Was konkret unter zubereitete Speisen zu verstehen ist, ist nicht geregelt.
Abgetrennte Nebenräume
- Das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen ist gestattet.
- Zutritt ab 18 Jahre
Raucherclubs
- Clublösungen sind zulässig
Festzelte
- Das Rauchen in Zelten für Traditions- und Festveranstaltungen ist
gestattet, die nur vorübergehend, höchstens an 21 aufeinander folgenden
Tagen pro Kalenderjahr an einem Standort betrieben
werden.