Thüringen (ThürNRSchG) - Gesetzesentwurf vom 20. Februar 2009
Ausnahmen vom Rauchverbot
- Gaststätten mit einer Gastfläche bis 75 m², die keinen abgetrennten Nebenraum
haben - Zutritt ab 18 Jahre
Speisenangebot in Einraum-Kneipen
- Zubereitete Speisen dürfen nicht serviert werden. Was konkret unter zubereitete Speisen zu verstehen ist, ist nicht geregelt
Abgetrennte Nebenräume
- Das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen ist gestattet.
Diskotheken
- In Diskotheken, in denen nur Personen ab 18 Jahre Zutritt haben, dürfen Rauchernebenräume eingerichtet werden, sofern sich in den Raucherräumen
keine Tanzfläche befindet.
Raucherclubs
- Clublösungen unterliegen dem Nichtraucherschutzgesetz, soweit sie mit
Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden
Festzelte
- Das Rauchverbot gilt nicht in Bier-, Wein- und Festzelten