Thüringen (ThürNRSchG) - Gesetzesentwurf vom 20. Februar 2009

Ausnahmen vom Rauchverbot

  • Gaststätten mit einer Gastfläche bis 75 m², die keinen abgetrennten Nebenraum
    haben 
  • Zutritt ab 18 Jahre

Speisenangebot in Einraum-Kneipen

  • Zubereitete Speisen dürfen nicht serviert werden. Was konkret unter zubereitete Speisen zu verstehen ist, ist nicht geregelt

Abgetrennte Nebenräume

  • Das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen ist gestattet.

Diskotheken

  • In Diskotheken, in denen nur Personen ab 18 Jahre Zutritt haben, dürfen Rauchernebenräume eingerichtet werden, sofern sich in den Raucherräumen
    keine Tanzfläche befindet.

Raucherclubs

  • Clublösungen unterliegen dem Nichtraucherschutzgesetz, soweit sie mit
    Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden

Festzelte

  • Das Rauchverbot gilt nicht in Bier-, Wein- und Festzelten